17.02.2021
Die Abteilung Spielbetrieb des Fussballverbandes Region Zürich (FVRZ) hat sich zu verschiedenen Szenarien (Varianten) Gedanken gemacht und den Vereinen eine Übersicht mit den momentan möglichen Varianten (inkl. Rundenkalender) übermittelt, wie der Trainings- und Spielbetrieb wieder aufgenommen werden könnte.
Alle möglichen Varianten wurden mit dem Vorbehalt erstellt, dass sich der FVRZ an die übergeordneten Vorgaben des Bundes, Schweizerischen Fussallverbandes respektive der Amateur Liga halten muss und diese zu Anpassungen bei den Varianten führen könnten.
Die Variante 1 basiert auf dem bereits bekannten Rundenkalender. Sollten die Behörden anders lautende Entscheide treffen, sprich eine längere Dauer der ausserordentlichen Massnahmen verordnen, kommt Variante 2 oder 3 zum Tragen.
Es ist zu beachten, dass mit der Variante 2 und 3 keine Freiwünsche mehr berücksichtigt werden können. Allenfalls kann ein Platzabtausch vorgenommen werden. In der Variante 2 entfällt der Cup-Wettbewerb bei den Aktiven Herren, Frauen und Senioren. Die Juniorinnen und Junioren spielen den Cup-Wettbewerb aus. In den nicht zu Ende gespielten Cup-Wettbewerben entscheidet über eine Teilnahme am nationalen Cup das Los unter den im Wettbewerb verbliebenen Vereinen.
(Medienmitteilung des Fussballverbandes Region Zürich vom 17.02.2021)
Ab 11.1.21 können alle Teams mit unter 16 Jährigen wie gewohnt bis 18:45 im Erachfeld trainieren. Um 19:00 Uhr muss das Erachfeld geschlossen sein.
Die Hallen bleiben wie folgt geschlossen:
Das Schutzkonzept sowie der Trainingsplan werden entsprechend angepasst. Ob die SpielerInnen 16+ jeweils am Samstag trainieren können, wird von Seiten der Stadt Bülach noch abgeklärt und entsprechend informiert.
(Information des Vorstand FC Bülach vom 21.12.2020)
Ab Mittwoch 4.11. wird auch das Training für die Teams mit 16+ Spieler (alle Teams) wieder aufgenommen.
Das Schutzkonzept wurde entsprechend angepasst und von der Stadt Bülach geprüft.
Das Training 16+ wird unter strenger Einhaltung des Schutzkonzept durchgeführt:
- nur technische Übungen
- Keine Zweikämpfe/ keine „Abschlussmätschli“
- absolut kein Körperkontakt
- mind 1.5 Meter Abstand
- keine Garderobenbenutzung / Duschen
- max. 15 Pers pro Team (inkl. Trainer)
- Präsenzliste
- keine Hallentrainings
Wir freuen uns, dass nun wieder alle am Trainingsbetrieb teilnehmen dürfen und sind überzeugt, dass die vorgegebenen Linien einhalten werden, wie dies auch schon im Frühling gemacht wurde. #mirsindbüli
(Information des Vorstand FC Bülach vom 02.11.2020)
Breaking COVID-News:
Trainingsbetrieb: Junioren / Juniorinnen bis 16 Jahre, keine Garderoben Nutzung, Max. 15 Pers pro Training (inkl. Staff)
Die gleichen Richtlinien gelten auch fürs Hallentraining.
Die Aktiven (Herren / Frauen) haben Pause
(Information des Vorstand FC Bülach vom 29.10.2020)
Die Umsetzung des Bundesratsentscheids bleibt mit gewissen Herausforderungen verbunden, die durch die Klubs und die Sportanlagenbetreiber zu meistern sind. Es ist insbesondere weiterhin ein Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb erforderlich. Auf football.ch oder den aktuellen Corona Informationen findet man ein vom SFV überarbeitetes Musterschutzkonzept von Swiss Olympic, das jeder Klub mit geringem Aufwand für seine Verhältnisse anpassen und ergänzen kann. Zudem wurden die Rahmenvorgaben des Bundesamtes für Sport (BASPO), auf denen das Musterkonzept basiert, und eine graphische Darstellung der geltenden Massnahmen publiziert.
Wichtig: die Schutzkonzepte der Klubs müssen weder dem SFV noch einer Behörde eingereicht werden. Sie müssen aber auf Anfrage den Gesundheitsbehörden vorgelegt werden können.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem aktuellen COVID-19-Schutzkonzept des SFV, das bis und mit 5. Juni gültig bleibt, sind die folgenden:
Trainingsbetrieb
Spielbetrieb
(Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 02.06.2020)
Der Bundesrat hat heute weitere Lockerungen für Sportveranstaltungen bekannt gegeben. Eine Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundesrates findet sich unter:
ttps://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-79268.html
Demzufolge sind Fussballspiele und -trainings mit bis zu 300 Personen ab dem 6. Juni wieder erlaubt. Das ist eine sehr gute Nachricht für uns alle, insbesondere weil somit nach heutigem Kenntnisstand einer geordneten Vorbereitung und dem planmässigen Beginn der neuen Saison nichts mehr im Wege steht. Wir werden Euch so bald wie möglich über die allenfalls notwendigen Schutzmassnahmen und Hygienevorschriften für die Trainings und Spiele ab dem 6. Juni informieren. Bis dahin gelten die Vorgaben unseres bestehenden Schutzkonzepts.
Empfehlung des Fussballverbandes Region Zürich: Vor der Planung/Organisation von Spielen/Turnieren die weiteren Informationen des SFV (z.B. zum Schutzkonzept) abwarten.
(Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 27.05.2020)
Im Rahmen der Beschlüsse des Bundesrates vom 16. April 2020 hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Auftrag erhalten, ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im Bereich des Sports zu erarbeiten. Das vorliegende Konzept basiert auf den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnah-men ein Training wieder stattfinden kann. Das vorliegende Konzept wurde mit dem Schutzkonzept des SFV vom 4.Mai 2020 sowie des Schutzkonzepts der Stadt Bülach als Eigentümer der Sportanlage abgeglichen.
Die Schutzmassnahmen werden kontinuierlich der aktuellen COVID 19 – Verordnung und den entsprechenden Vorgaben des Bundesrates angepasst und revidiert.
(Information des Vorstand FC Bülach vom 12.05.2020)
An der letzten Vorstandssitzung (Do. 7.5.20 Trainingsbetrieb/Corona) wurde entschieden, dass für alle in der laufenden Saison 2019/20 nicht geleisteten FDS keine Rechnungen gestellt werden. Auf Grund der momentanen Corona-Situation ist es nicht möglich, die geplanten Events bzw. den Meisterschaftsbetrieb durchzuführen, sodass es den Mitglieder nicht möglich wäre die FDS abzuarbeiten.
Allen Mitglieder ein HERZLICHES DANKSCHÖN für die geleisteten FDS in der Vorrunde 2019/20 im Meisterschaftsbetrieb, beim Chlausumzug sowie am Hallenturnier.
(Information des Vorstand FC Bülach vom 07.05.2020)
Das Schutzkonzept betreffend des Trainingsbetriebs, welches vom SFV erstellt wurde, wird im Verlauf dieser Woche mit dem Gesamtvorstand, mit Einbezug des Pandemieteams der Stadt Bülach und dem Sportamt Bülach, diskutiert. Es wird geprüft ob und in welcher Form der Trainingsbetrieb, unter Berücksichtigung der BAG-Weisungen, wieder aufgenommen werden kann.
(Information des Vorstand FC Bülach vom 05.05.2020)
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Fussballschule: Der FC Bülach verzichtet auf die Durchführung der Frühlingsstaffel der Fussballschule. Da frühestens ab Mitte Juni (wenn überhaupt) mit Trainingseinheiten von mehr als 5 Personen gerechnet werden darf, ist eine Durchführung der eigentlich in Bälde beginnenden Fussballschule unmöglich.
F-Junioren Turnier: Gleich wie bei der Fussballschule, muss mit bedauern auch das am 17. Mai stattfindende F-Junioren-Turniers abgesagt werden – wir kommen schlichtweg nicht drum herum die Nicht-Austragung zu verkünden.
Schülerturnier: Absage des Ende Juni stattfindenden Schülerturniers. Schmerzlich müssen wir unseren Entscheid schon heute mitteilen, dass das Schülerturnier 2020 nicht stattfinden wird. Grund hierfür ist die Vorgabe des Bundes, wonach grössere Events (> als 1'000 Leute) bis auf weiteres nicht stattfinden dürfen. Wie aus den Medien zu erfahren ist, geht man sogar davon aus, dass allgemein grössere Events diesen Sommer unrealistisch sind. Da unser Schülerturnier grosse Beliebtheit erfährt und neben den vielen spielenden Kinder auch Eltern, Verwandte, Freunde, aber auch Funktionäre und Helfer auf dem Erachfeld anzutreffen sind, können wir die Grenze von 1'000 Leute nicht einhalten und es würde auch keinen Sinn machen, Gäste auszuschliessen. Neben der unklaren Situation, wie lange solche Events verboten sind, ist auch aus organisatorischer Sicht eine Verschiebung des Schülerturniers auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 illusorisch und nicht realisierbar.
(Information des Vorstand FC Bülach vom 04.05.2020)
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Der FVRZ wird die Vereine in der folgenden Woche über die Auswirkungen/Abläufe der folgenden neuen Saison 2020/21 informieren.
(Ergänzende Information des Fussballverbandes Region Zürich (FVRZ) vom 30. April 2020)
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Der Zentralvorstand des SFV hat heute im Rahmen einer Telefonkonferenz beschlossen, alle derzeit ausgesetzten Meisterschafts- und Cupwettbewerbe der Saison 2019/20 mit Ausnahme der Raiffeisen Super League, der Brack.ch Challenge League und des Helvetia Schweizer Cups abzubrechen und diese Wettbewerbe nicht zu werten. Der Zentralvorstand hat diesen Entscheid nach gründlicher Prüfung aller möglichen Szenarien mit Zustimmung der drei Abteilungen des SFV (Swiss Football League, Erste Liga und Amateur Liga) und der 13 Regionalverbände getroffen und einstimmig gefasst.
Hauptgründe für den Entscheid
Der Bundesrat hat gestern bekannt gegeben, dass Fussballspiele in der Schweiz frühestens am 8. Juni wieder möglich sein werden, und dies auch nur, so die Medienmitteilung des Bundesrates, «in Ligen mit übermässig professionellem Spielbetrieb», was ausschliesslich auf die Raiffeisen Super League und die Brack.ch Challenge League zutrifft. Auch für Trainings, die ab dem 11. Mai grund-sätzlich wieder möglich sein sollen, gelten bis auf Weiteres massive Einschränkungen, insbesondere ausserhalb des Leistungssports (maximal fünf Personen, kein Körperkontakt). Entsprechend ist ein Abbruch der laufenden Saison alternativlos. Ob und wie der Spielbetrieb der Raiffeisen Super Lea-gue und der Brack.ch Challenge League unter den neu definierten Auflagen des Bundesrats weiter-geführt wird, entscheidet die Swiss Football League nach Konsultation der betroffenen Vereine.
Folgen des Abbruchs und Wertung der Wettbewerbe
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für diese Wertung bildet das Wettspielreglement. Dieses gründet auf dem Prinzip, dass Sportentscheide (Titelvergabe, Auf- und Abstiegsentscheidungen, etc.) jeweils am Ende einer vollständigen Saison gefällt werden. Dies entspricht dem Grundprinzip der Anerkennung der sportlichen Leistung im Sport, dass bis zur letzten Sekunde alles noch möglich ist und Ent-scheide nicht vor dem Schlusspfiff und grundsätzlich auf dem Spielfeld und nicht am grünen Tisch gefällt werden sollen. Eine Titelvergabe oder die Bestimmung von Auf- und Absteigern nach einer abgebrochenen Saison würde somit nicht dem Wettspielreglement entsprechen.
Die vom Entscheid betroffenen Wettbewerbe
Vom Entscheid betroffen sind die Wettbewerbe des SFV selbst (insbesondere Frauen NLA und NLB; Schweizer Cup der Frauen; Junioren-Spitzenfussball und Footeco; Futsal), der Ersten Liga (Cerutti il Caffè Promotion League und 1. Liga), der Amateur Liga (2. Liga interregional und 1. Liga Frauen) so-wie alle Wettbewerbe aller Kategorien der Regionalverbände (Aktive der Männer und Frauen, Senio-ren sowie Junioren der Männer und Frauen, Juniorinnen- und Junioren-Breitenfussball).
Die vom Entscheid ausgenommenen Wettbewerbe
Für die Raiffeisen Super League, die Brack.ch Challenge League und den Helvetia Schweizer Cup wird eine Weiterführung des Spielbetriebs im Rahmen der behördlichen Vorgaben angestrebt. Dazu finden zur Zeit Abklärungen statt. Da es keinen Aufsteiger aus der Cerutti il Caffè Promotion League geben wird, steht unabhängig davon, ob die Saison zu Ende gespielt werden kann oder nicht bereits fest, dass kein Klub aus der Brack.ch Challenge League absteigt.
SFV-Präsident Dominique Blanc zum Entscheid des Zentralvorstands
«Es tut weh, aber angesichts der derzeitigen Lage war der mit grossen finanziellen Einbussen auf allen Stufen verbundene Entscheid alternativlos. Die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler und das Gemeinwohl gehen vor. Abgesehen von gesundheitlichen Risiken hätte es einer logistisch unlös-baren Grossaufgabe entsprochen, für die zehntausenden ausgefallenen Meisterschaftsspiele Nach-holtermine nach Mitte Juni oder noch später zu finden. Eine Verlängerung der Saison über den Som-mer hinaus wiederum hätte die nächste Saison zu stark beeinträchtigt. Damit haben nun alle Pla-nungssicherheit. Bei der Frage der Wertung der Saison oder eben nicht schreibt uns das Wettspiel-reglement vor, was gilt. Wir bedauern, dass nun einige Klubs um die möglichen Früchte einer bis dato guten Saison gebracht werden.»
Weiteres Vorgehen Trainingsbetrieb
Auf Basis des Bundesratsentscheids vom Mittwoch ist es allen Fussballclubs in der Schweiz erlaubt ab dem 11. Mai wieder in Kleingruppen ohne Körperkontakt zu trainieren. Der SFV begrüsst diesen Entscheid und hat zur Durchführung solcher Trainings ein Schutzkonzept erstellt. Dieses Konzept bedarf noch der Genehmigung der zuständigen Behörden, anschliessend wird es den Klubs kommuniziert werden. Dieses Konzept sieht vor, unter welchen Bedingungen und Auflagen ein Trai-ning in Kleingruppen durchgeführt werden kann. Der SFV überlässt es den Vereinen, ob sie Trai-nings in Kleingruppen und ohne Körperkontakt im Rahmen des Schutzkonzepts trotz Saisonabbruch durchführen wollen oder nicht.
Start Saison 2020/2021
Über den Beginn der Saison (Meisterschafts- und Cupwettbewerbe) 2020/21 wird unter Berücksichti-gung der behördlichen Vorgaben so früh wie möglich entschieden.
(Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 30. April 2020)
Der Zentralvorstand hat heute in einer Telefonkonferenz beschlossen, den Entscheid zur laufenden Saison im Schweizer Fussball zu vertagen.
Grund dafür ist die gestrige Ankündigung der Vorsteherin des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Viola Amherd, am nächsten Mittwoch den 29. April Details zur Exitstrategie Sport bekannt zu geben.
Der Zentralvorstand will daher den Entscheid des Bundesrats abwarten und erst dann, basierend auf dem Zeitplan und den Vorgaben der Regierung und der Behörden, den Beschluss über die Weiterführung oder den vorzeitigen Abbruch des Spielbetriebs im Schweizer Fussball fassen.
(Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 23. April 2020)
Die Amateur Liga und die Regionalverbände beantragen den Abbruch und die Annullierung der Meisterschafts- und Cupwettbewerbe.
Die Amateur Liga und die 13 Regionalverbände beantragen dem Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) einstimmig, alle ihre Meisterschafts- und Cupwett-bewerbe der Männer (2. Liga interregional bis 5. Liga), - Frauen, Senioren/Seniorinnen und Junioren/Juniorinnen abzubrechen und die Saison zu annullieren, d.h. nicht zu werten.
Es soll nach Ansicht der Amateur Liga und der Regionalverbände keine Meister, keine Auf-und Absteiger und keine Cupsieger geben. Die Teilnehmer am Schweizer Cup sollen per Los aus den in den regionalen Cup-Wettbewerben übrig gebliebenen Teams bestimmt wer-den.
Nicht Gegenstand dieses Antrages sind die Wettbewerbe des SFV selbst (insbesondere Frauen NLA und NLB; Schweizer Cup der Männer und der Frauen), der Swiss Football Lea-gue (Raiffeisen Super League; Brack.ch Challenge League) und der Ersten Liga (Cerutti il Caffè Promotion League und 1. Liga).
Der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands wird den Antrag der Amateur Liga und der Regionalverbände und die damit verbundenen Konsequenzen prüfen und bis Mitte nächster Woche darüber entscheiden.
(Gemäss Info FVRZ an die Vereine vom 18.04.2020)
Am Samstag (18. April 2020) findet eine Video-Konferenz mit der Amateur Liga und allen 13 Regionalverbänden statt. Auf der Basis der Weisungen des Bundes wird voraussichtlich ein einheitlicher gesamtschweizerischer Beschluss für den weiteren Verlauf der Meisterschaft im Breitenfussball gefällt. Sobald ein verbindlicher Entscheid vorliegt, werden die Vereine über das weitere Vorgehen informiert.
(Gemäss Info FVRZ an die Vereine vom 15.04.2020)
Der FVRZ hat sich in diesen schwierigen Zeiten, in welchen gesundheitliche vor allen sportlichen Aspekten im Vordergrund stehen, natürlich Gedanken gemacht, wie der Spielbetrieb in der laufenden Saison weitergehen könnte.
Mögliche Szenarien:
Szenarium 1: Möglichkeit eines Spiel- und Trainingsbetriebes wäre ab dem 1. Mai 2020 gewährleistet
Die Meisterschaft (Frühjahrs-/Rückrunde) kann mit Einschränkungen durchgeführt werden. Die ausgefallenen Spiele würden gemäss beiliegendem Rundenplan angesetzt; Ausnahmen:
Die Spiele (bis und mit dem 30. April) der Juniorinnen, Junioren D bis E, Junioren A bis C (1. und 2. Stärkeklasse), würden nicht nachgeholt. Es würden also nur noch die anstehenden/verbleibenden Spiele gespielt. Bei witterungsbedingten Verschiebungen würden auch die Wochenenden vom 27./28. Juni und 4./5. Juli als Spieltermine bestimmt.
Die Cuprunden würden gemäss Rundenplan ausgetragen. Die Cupfinals würden aber nicht in Kloten durchgeführt. Die für die Finalpaarung ausgeloste Heimmannschaft würde das Finalspiel der jeweiligen Kategorie auf ihrer Sportanlage organisieren/durchführen. Es könnte aber auch ein anderer Spieltag als das im Rundenkalender vorgesehene Spieldatum vereinbart werden.
Bei diesem Szenarium ist sich der FVRZ bewusst, dass ein Team ohne vorheriges Training mit einem Spiel starten würde. Es wird aber davon ausgegangen, dass dies ein Grossteil der Vereine im Sinne der Durchführung von Spielen bevorzugen würde.
Szenarium 2: Möglichkeit eines Spiel- und Trainingsbetriebes wäre erst ab Mitte/Ende Mai oder ab anfangs Juni gewährleistet
Die Meisterschaft (Frühjahrs-/Rückrunde) könnte nicht mehr durchgeführt werden. Alle noch angesetzten/ vorhandenen Partien sollen/können als Trainingsspiele ausgetragen werden. Mit diesem Vorgehen würde den Vereinen das Ansetzen von Trainingsspielen erspart, sofern sie überhaupt noch Spiele austragen möchten. Entsprechende Informationen/Weisungen würden an die Vereine erfolgen. Ergänzungen: Alle Regionalcups (2 – 4 Spielrunden) würden mit neuen Spieldaten durchgeführt; ebenso würden die Cupfinals wie unter dem Szenarium 1 beschrieben durchgeführt. Turniere (z.B. Grümpel-/Vereinsturniere) könnten unter Beachtung der üblichen Bedingungen (z.B. angesetzte Cupspiele haben Vorrang) durchgeführt werden.
Auswirkungen auf die folgende neue Saison 2020/21: Aktive Herren und Frauen, Senioren und Firmensport: Es würde der Stand zu Beginn der Saison 2019/20 übernommen (also keine Auf-/Absteiger). Sowie Junioren A bis C: Es würde der Stand zu Beginn der Frühjahrsrunde 2020 übernommen (es würden also die Ranglisten mit Auf-/Absteiger gemäss der gespielten Herbstrunde 2019 gelten). Freiwilliger Abstieg sowie Verzicht auf Aufstieg müssten spätestens mit der Anmeldung zur Saison 2020/21 gemeldet werden.
Auch bei diesem Szenarium ist sich der FVRZ bewusst, dass ein noch im Cup stehendes Team ohne vorheriges Trainings mit einem Spiel starten würde. Es wird aber davon ausgegangen, dass dies ein Grossteil der Vereine im Sinne der Durchführung der Cup-Spiele bevorzugen würde.
Szenarium 3: Möglichkeit für einen Spiel- und Trainingsbetrieb wäre auch im Juni nicht gewährleistet
Dann könnten zusätzlich gemäss Szenarium 2 auch keine Cupspiele und keine Turniere durchgeführt werden. Trotz der ausserordentlichen Situation ist es dem FVRZ mit diesem Schreiben wichtig, den Vereinen die möglichen Szenarien frühzeitig zu kommunizieren, obschon der Fussball momentan «Nebensache» sein muss, da aktuell ausschliesslich das Wichtigste die Gesundheit von Ihnen, von Ihren Angehörigen sowie Ihrer Vereinsmitglieder ist.
(Gemäss Info FVRZ an die Vereine vom 26.03.2020)
Gemäss Weisungen des Bundesrats und des SFV findet bis mind. 30.4. 20 kein Trainings- bzw. Spielbetrieb statt.
Das Erachfeld bleibt mindestens bis am 30.04.2020 für alle Mitglieder geschlossen!
Es ist allen Trainer und Spieler untersagt die Infrastruktur des Erachfeld (KURA Platz 1 Garderoben Resti-Sitzungsraum) für Trainings, Spiele oder Sitzungen zu nutzen!
Gemäss Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 16. März 2020:
In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Schweizerische Fussballverband (SFV) am Freitag, 13. März 2020, entschieden, den Spielbetrieb bis mindestens zum 30. April 2020 vollständig auszusetzen. Dies gilt für alle Spiele aller Kategorien und Altersklassen.
Gemäss Medienmitteilung des Schweizerischen Fussballverbands vom 13. März 2020:
Der Fussball-Spielbetrieb in der Schweiz wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Schweizerische Fussballverband (SFV) heute entschieden, den Spielbetrieb bis auf Weiteres vollständig auszusetzen. Dies gilt ab heute Freitagabend für alle Spiele aller Kategorien und Altersklassen.
Gemäss Mitteilung des FVRZ vom 03.03.2020 (14:30 Uhr) können (Trainings-)Spiele des Fussballverbandes Region Zürich (FVRZ) ab sofort wieder durchgeführt werden.
Wichtige Empfehlungen:
Mitteilung des FVRZ vom 03.03.2020 (14:30 Uhr)